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Das neue Elterngeld Plus: Mehr Zeit fürs Kind und Chancen im Job oder halb so hoch und doppelt so lang

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Vor kurzem erzählte mir eine hoch Schwangere Mutter, dass sie sich freue, wenn ihr Kind erst im Juli zur Welt kommt. Scheinbar aus guten Grund: Denn sie möchte von dem neuen Elterngeld Plus (mehr Infos im Link) profitieren. Ich kannte bis dato das neue Elterngeld Plus noch gar nicht, sondern nur das ganz normale Elterngeld. :) Mit der Unterstützung vom „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ darf ich nun euch – und mich :) -über das neue Elterngeld Plus informieren. Was hat es damit nun auf sich?

Zeit fürs Kind und Chancen im Job,…

dass verspricht das neue Elterngeld Plus. Entgegenkommen würde es den Eltern auf jeden Fall, die Kind und Karriere unter einen Hut bringen wollen.

Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes durch Elterngeld Plus verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate bzw doppelt so lang aber nur halb so hoch. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate. Und, sie haben die Möglichkeit, über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.

Es ist für die Elterngeld Plus Bezieher sogar möglich, einen Teil der bezahlten Auszeit bis zum vollendeten achten Lebensjahr zu nehmen.

Alleinerziehende profitieren ebenfalls vom ElterngeldPlus

Alleinerziehende können Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus im gleichen Maße nutzen. Die Voraussetzungen der Alleinsorge beziehungsweise des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts wurden gestrichen, damit Alleinerziehende von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können. Stattdessen können sie diese Monate zusätzlich erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllen.

Die wichtigsten Regelungen zum Elterngeld Plus

  • Das Elterngeld Plus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bisherige Elterngeld auch
  • Monatlich beträgt das Elterngeld Plus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde
  • Das Elterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Elterngeldmonat dann zwei Elterngeld Plus-Monaten entspricht
  • Das Elterngeld Plus kann über den 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden

Mein Facit:

Pro:

  • Verbessert Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Eltern die sich für einen schnellen beruflichen Wiedereinstieg entscheiden, die müssen durch Elterngeld Plus nicht mehr auf einen Teil ihres Elterngeldes verzichten. Denn bei dem Basis-Elterngeld wurde bisher der Lohn ab dem Wiedereinstieg angerechnet und man bekam nur ungefähr die Hälfte vom eigentlichen Elterngeld. Bei Elterngeld Plus ist dies nicht der Fall

Contra:

  • Verlangt vom Arbeitgeber viel Flexibilität

Was haltet Ihr von dem neuen Elterngeld Plus?

Ich würde mir wünschen, dass nicht nur ein früher Wiedereinstieg in den Beruf attraktiv gemacht wird, sondern das selbe auch anders herum.  

 

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